AGB's
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines
Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil
jedes mit uns abgeschlossenen Geschäftes. Abweichungen von
nachstehenden Bedingungen sowie vom Besteller vorgeschriebene Liefer-
und Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit ausdrücklich
unsere schriftliche Bestätigung.
2. Angebote/Aufträge
Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, sowie alle mündlich,
telefonisch oder mit unseren Vertretern vereinbarten Preise bedürfen
unserer schriftlichen Bestätigung.
Aufträge, die direkt oder über unsere Vertreter an uns
übermittelt werden, sind erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung
oder mit Auslieferung durch uns gültig. Außerdem behalten
wir uns das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen
bis zum Ablauf eines Monats abzulehnen.
Bei Aufträgen, die uns aufgrund einer Angebotslegung erteilt
werden, behalten wir uns das Recht einer Preisanpassung vor, wenn
sich Kostenfaktoren gegenüber denen am Tage des Angebotes gültigen
erhöhen. Wir haben das Recht, die Bestellmenge bis zu 10% über-
oder unterschreiten.
Bei bereits erteilten Aufträgen übernehmen wir für
die Berücksichtigung von Änderungswünschen wie Menge,
Maße, Qualität, Versandart usw. keine Gewähr, eventuelle
Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro, soweit nichts anderes vereinbart
ab unserem Werk oder Lager, ausschließlich Verpackung und
Fracht, ohne Mehrwertsteuer.
4. Lieferung/Versand
Lieferung und Versand erfolgt stets unversichert und auf Gefahr
des Käufers ab unserem Auslieferungslager bzw. Übergabe
an den ersten Frachtführer, auch bei vereinbarter frachtfreier
Lieferung. Grundsätzlich ist Lieferung ab Werk vereinbart.
Bei Lieferungen unter € 100,00 werden Manipulationspesen in
der Höhe von € 5,00 verrechnet. Die freie Wahl der Versandart
steht uns zu. Besondere Verpackungs- und Versendungsvorschriften
wie Express- und Eilsendung, Luftfracht etc. gehen zu Lasten des
Käufers.
Alle vereinbarten Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten,
sollten aber unvorhergesehene Verzögerungen bei uns, beim Transport,
bei Störungen in Lieferwerken der Vorlieferanten, durch höhere
Gewalt u.a.m. auftreten, kann keine Haftung für verspätete
Lieferung daraus abgeleitet werden. Sie verlängern die Lieferfrist
um die Dauer der Verhinderung oder befreien uns ganz von der Lieferverpflichtung,
ohne daß dem Käufer aus diesem Grunde irgendein Schadenersatzanspruch
gegen uns zusteht. Teillieferungen sind zulässig und gelten
als selbständige Leistung.
Die Lieferung gilt als durchgeführt, wenn die Liefergegenstände
bei uns im Werk versandbereit sind und die Versandbereitschaft dem
Besteller bekanntgegeben ist.
5. Zahlung
Alle Rechnungen sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart
wurde, innerhalb 8 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. An
uns unbekannte Käufer liefern wir gegen Nachnahme des Fakturenbetrages.
Als Zahltag gilt der Tag, an dem wir über das Geld verfügen
können. Alle Zahlungen an uns haben grundsätzlich durch
Überweisung auf unsere Bankkonten zu erfolgen.
Schecks und Wechsel werden nur aufgrund besonderer Vereinbarungen
und nur zahlungshalber angenommen. Sämtliche Kosten, Spesen
und Gebühren usw. gehen zu Lasten des Käufers.
Wird die Zahlungsfrist überschritten, kommt der Käufer
auch ohne Mahnung in Verzug und etwaige weitere zu diesem Zeitpunkt
noch nicht fällige Forderungen gegen den Käufer werden
ohne jeden Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. Weiters werden
Verzugszinsen in der Höhe von 6% über dem Diskontsatz
der Österreichischen Nationalbank, mindestens jedoch 12% jährlich
verrechnet. Ebenso sind alle Mahn- und Auskunftskosten, Kosten eines
von uns beigezogenen Anwaltes (auch für außergerichtliche
Leistungen) und im Falle der Einschaltung eines Gläubigerschutzverbandes
bzw. Inkassobüros auch dessen Kosten vom Besteller zu ersetzen.
Der Zahlungsverzug berechtigt uns auch, von laufenden Lieferverträgen
zurückzutreten oder die Auslieferung jeglicher bei uns bestellter
Ware bis zur vollständigen Erfüllung unserer Forderungen
zu unterlassen, bzw. nur mehr gegen Vorauskasse oder Nachnahme zu
liefern.
Das Recht, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen,
bleibt uns vorbehalten.
Dem Käufer steht kein Zurückbehaltungsrecht zu und er
ist auch nicht zur Aufrechnung berechtigt. Insbesondere darf der
Käufer die Bezahlung des Kaufpreises wegen eventuell erhobener
Mängelrügen nicht verweigern oder verzögern.
6. Mängel/Rücksendung
Beanstandungen bezüglich Beschaffenheit, Vollständigkeit
und Richtigkeit der gelieferten Ware müssen schriftlich und
innerhalb von 8 Tagen nach Warenübernahme laut Lieferschein
erfolgen. Nach der genannten Frist gilt die Ware als einwandfrei
übernommen. Transportschäden und offensichtliche Mängel
sind unverzüglich zu melden und müssen in entsprechender
Form (z.B. auf Lieferscheinen) festgehalten werden.
Falls die Berechtigung einer Mängelrüge festgestellt wird
- diese Feststellung einer rechtzeitigen Mängelrüge obliegt
der Prüfstelle unseres Unternehmens oder des jeweiligen Vorlieferanten
und die beanstandete Ware muss uns auf Verlangen zur Prüfung
überlassen werden - sind wir unter Ausschluß aller weitergehenden
Forderungen des Käufers verpflichtet, nach unserer Wahl entweder
Ersatzlieferung oder Gutschrift nach Zurücknahme der beanstandeten
Ware zu leisten.
Beanstandungen nach bereits erfolgter teilweiser oder gänzlicher
Verarbeitung, Veränderung oder Veräußerung der gelieferten
Waren sind jedenfalls ausgeschlossen. ,
Handelsübliche Toleranzen bezüglich Maß, Menge,
Gewicht, Qualität, Farbeinstellungen usw. berechtigen den Käufer
nicht zu Beanstandungen.
Rücksendungen bedürfen ausdrücklich unserer vorherigen
schriftlichen Zustimmung und müssen frachtfrei für uns
erfolgen.
Verborgene Mängel sind unmittelbar nach Entdeckung des Mangels,
spätestens jedoch 6 Monate nach Auslieferung zu erheben. Die
Beweislast, daß es sich um einen verborgenen Mangel handelt,
trifft den Käufer. Nach Ablauf dieser Frist können Gewährleistungsansprüche
nicht mehr geltend gemacht werden.
7. Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben solange in unserem Eigentum,
bis sämtliche Verbindlichkeiten des Käufers aus der laufenden
Geschäftsverbindung mit uns getilgt sind. Jede Verpfändung,
Sicherungsübereignung oder sonstige Belastung unserer unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ist unzulässig und uns
unverzüglich zu melden.
Im Falle der Weiterveräußerung vor vollkommener Bezahlung
des Kaufpreises ist die Forderung gegenüber Dritten an uns
abzutreten. Dies hat durch Verständigung des Dritten oder durch
Vermerk in den Büchern zu geschehen.
Bei gerichtlichen Ausgleichs- oder Konkursverfahren des Käufers
sind wir zur Absonderung unserer unter Eigentumsvorbehalt verkauften
Ware berechtigt, wie auch zur sofortigen Herausgabe unserer gelieferten
Ware bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung. Auch ist der Käufer
verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegen
alle üblichen Risiken angemessen zu versichern, wie wir auch
den Nachweis des Versicherungsschutzes verlangen können.
Kosten, die uns durch die Geltendmachung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt
entstehen, gehen zu Lasten des Käufers.
8. Verwendung
Der Käufer trägt allein die Verantwortung für die
sachgemäße Behandlung, Lagerung und Verwendung unserer
Ware.
Unsere anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen
aufgrund unserer Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über
unsere Produkte sind unverbindlich und ohne Gewähr beruhen
auf den Angaben der Herstellerwerke. Sie befreien den Käufer
nicht, die Eignung der Produkte für den beabsichtigten Zweck
und Anwendung selbst zu prüfen, da aufgrund unterschiedlichster
Verarbeitungsbedingungen keine wie immer geartete Haftung übernommen
werden kann. Auch sind die Verarbeitungshinweise zu beachten.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Wien.
Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit dem gegenständlichen
Geschäft entstehenden Rechtsstreitigkeit ist Wien oder nach
unserer Wahl das Gericht am Wohnort bzw. Sitz des Käufers.
Es gilt österreichisches Recht, bei Exportgeschäften behalten
wir uns die freie Wahl des Rechtes vor.
10. Sonstiges
Diese "Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen" gelten
ohne besonderen Hinweis auch für alle zukünftigen Lieferungen
und Aufträge, sofern für diese nichts anderes vereinbart
wird.
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