AGB's


Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines
Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil jedes mit uns abgeschlossenen Geschäftes. Abweichungen von nachstehenden Bedingungen sowie vom Besteller vorgeschriebene Liefer- und Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit ausdrücklich unsere schriftliche Bestätigung.

2. Angebote/Aufträge
Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, sowie alle mündlich, telefonisch oder mit unseren Vertretern vereinbarten Preise bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Aufträge, die direkt oder über unsere Vertreter an uns übermittelt werden, sind erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit Auslieferung durch uns gültig. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen bis zum Ablauf eines Monats abzulehnen.
Bei Aufträgen, die uns aufgrund einer Angebotslegung erteilt werden, behalten wir uns das Recht einer Preisanpassung vor, wenn sich Kostenfaktoren gegenüber denen am Tage des Angebotes gültigen erhöhen. Wir haben das Recht, die Bestellmenge bis zu 10% über- oder unterschreiten.
Bei bereits erteilten Aufträgen übernehmen wir für die Berücksichtigung von Änderungswünschen wie Menge, Maße, Qualität, Versandart usw. keine Gewähr, eventuelle Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers.

3. Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro, soweit nichts anderes vereinbart ab unserem Werk oder Lager, ausschließlich Verpackung und Fracht, ohne Mehrwertsteuer.

4. Lieferung/Versand
Lieferung und Versand erfolgt stets unversichert und auf Gefahr des Käufers ab unserem Auslieferungslager bzw. Übergabe an den ersten Frachtführer, auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung. Grundsätzlich ist Lieferung ab Werk vereinbart.
Bei Lieferungen unter € 100,00 werden Manipulationspesen in der Höhe von € 5,00 verrechnet. Die freie Wahl der Versandart steht uns zu. Besondere Verpackungs- und Versendungsvorschriften wie Express- und Eilsendung, Luftfracht etc. gehen zu Lasten des Käufers.
Alle vereinbarten Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sollten aber unvorhergesehene Verzögerungen bei uns, beim Transport, bei Störungen in Lieferwerken der Vorlieferanten, durch höhere Gewalt u.a.m. auftreten, kann keine Haftung für verspätete Lieferung daraus abgeleitet werden. Sie verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Verhinderung oder befreien uns ganz von der Lieferverpflichtung, ohne daß dem Käufer aus diesem Grunde irgendein Schadenersatzanspruch gegen uns zusteht. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständige Leistung.
Die Lieferung gilt als durchgeführt, wenn die Liefergegenstände bei uns im Werk versandbereit sind und die Versandbereitschaft dem Besteller bekanntgegeben ist.

5. Zahlung
Alle Rechnungen sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, innerhalb 8 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. An uns unbekannte Käufer liefern wir gegen Nachnahme des Fakturenbetrages. Als Zahltag gilt der Tag, an dem wir über das Geld verfügen können. Alle Zahlungen an uns haben grundsätzlich durch Überweisung auf unsere Bankkonten zu erfolgen.
Schecks und Wechsel werden nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und nur zahlungshalber angenommen. Sämtliche Kosten, Spesen und Gebühren usw. gehen zu Lasten des Käufers.
Wird die Zahlungsfrist überschritten, kommt der Käufer auch ohne Mahnung in Verzug und etwaige weitere zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällige Forderungen gegen den Käufer werden ohne jeden Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. Weiters werden Verzugszinsen in der Höhe von 6% über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank, mindestens jedoch 12% jährlich verrechnet. Ebenso sind alle Mahn- und Auskunftskosten, Kosten eines von uns beigezogenen Anwaltes (auch für außergerichtliche Leistungen) und im Falle der Einschaltung eines Gläubigerschutzverbandes bzw. Inkassobüros auch dessen Kosten vom Besteller zu ersetzen. Der Zahlungsverzug berechtigt uns auch, von laufenden Lieferverträgen zurückzutreten oder die Auslieferung jeglicher bei uns bestellter Ware bis zur vollständigen Erfüllung unserer Forderungen zu unterlassen, bzw. nur mehr gegen Vorauskasse oder Nachnahme zu liefern.
Das Recht, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, bleibt uns vorbehalten.
Dem Käufer steht kein Zurückbehaltungsrecht zu und er ist auch nicht zur Aufrechnung berechtigt. Insbesondere darf der Käufer die Bezahlung des Kaufpreises wegen eventuell erhobener Mängelrügen nicht verweigern oder verzögern.

6. Mängel/Rücksendung
Beanstandungen bezüglich Beschaffenheit, Vollständigkeit und Richtigkeit der gelieferten Ware müssen schriftlich und innerhalb von 8 Tagen nach Warenübernahme laut Lieferschein erfolgen. Nach der genannten Frist gilt die Ware als einwandfrei übernommen. Transportschäden und offensichtliche Mängel sind unverzüglich zu melden und müssen in entsprechender Form (z.B. auf Lieferscheinen) festgehalten werden.
Falls die Berechtigung einer Mängelrüge festgestellt wird - diese Feststellung einer rechtzeitigen Mängelrüge obliegt der Prüfstelle unseres Unternehmens oder des jeweiligen Vorlieferanten und die beanstandete Ware muss uns auf Verlangen zur Prüfung überlassen werden - sind wir unter Ausschluß aller weitergehenden Forderungen des Käufers verpflichtet, nach unserer Wahl entweder Ersatzlieferung oder Gutschrift nach Zurücknahme der beanstandeten Ware zu leisten.
Beanstandungen nach bereits erfolgter teilweiser oder gänzlicher Verarbeitung, Veränderung oder Veräußerung der gelieferten Waren sind jedenfalls ausgeschlossen. ,
Handelsübliche Toleranzen bezüglich Maß, Menge, Gewicht, Qualität, Farbeinstellungen usw. berechtigen den Käufer nicht zu Beanstandungen.
Rücksendungen bedürfen ausdrücklich unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung und müssen frachtfrei für uns erfolgen.
Verborgene Mängel sind unmittelbar nach Entdeckung des Mangels, spätestens jedoch 6 Monate nach Auslieferung zu erheben. Die Beweislast, daß es sich um einen verborgenen Mangel handelt, trifft den Käufer. Nach Ablauf dieser Frist können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.

7. Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben solange in unserem Eigentum, bis sämtliche Verbindlichkeiten des Käufers aus der laufenden Geschäftsverbindung mit uns getilgt sind. Jede Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Belastung unserer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ist unzulässig und uns unverzüglich zu melden.
Im Falle der Weiterveräußerung vor vollkommener Bezahlung des Kaufpreises ist die Forderung gegenüber Dritten an uns abzutreten. Dies hat durch Verständigung des Dritten oder durch Vermerk in den Büchern zu geschehen.
Bei gerichtlichen Ausgleichs- oder Konkursverfahren des Käufers sind wir zur Absonderung unserer unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, wie auch zur sofortigen Herausgabe unserer gelieferten Ware bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung. Auch ist der Käufer verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegen alle üblichen Risiken angemessen zu versichern, wie wir auch den Nachweis des Versicherungsschutzes verlangen können.
Kosten, die uns durch die Geltendmachung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt entstehen, gehen zu Lasten des Käufers.

8. Verwendung
Der Käufer trägt allein die Verantwortung für die sachgemäße Behandlung, Lagerung und Verwendung unserer Ware.
Unsere anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über unsere Produkte sind unverbindlich und ohne Gewähr beruhen auf den Angaben der Herstellerwerke. Sie befreien den Käufer nicht, die Eignung der Produkte für den beabsichtigten Zweck und Anwendung selbst zu prüfen, da aufgrund unterschiedlichster Verarbeitungsbedingungen keine wie immer geartete Haftung übernommen werden kann. Auch sind die Verarbeitungshinweise zu beachten.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Wien.
Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Geschäft entstehenden Rechtsstreitigkeit ist Wien oder nach unserer Wahl das Gericht am Wohnort bzw. Sitz des Käufers. Es gilt österreichisches Recht, bei Exportgeschäften behalten wir uns die freie Wahl des Rechtes vor.

10. Sonstiges
Diese "Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen" gelten ohne besonderen Hinweis auch für alle zukünftigen Lieferungen und Aufträge, sofern für diese nichts anderes vereinbart wird.

 

 





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